Allgemeine Geschäftsbedingungen der
AS freeform GmbH
(Stand 09/2018)
1. Geltungsbereich
1.1 Auf Lieferungen und Leistungen der AS freeform GmbH finden ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
1.2 Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, denen die AS freeform GmbH nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall zum Vertragsinhalt.
2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
2.1 Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von der AS freeform GmbH schriftlich bestätigt worden ist.
2.2 Für den Vertragsinhalt sind allein maßgeblich das von der AS freeform GmbH unterbreitete Angebot und die Auftragsbestätigung von der AS freeform GmbH. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch AS freeform GmbH verbindlich, es sei denn, sie wurden mit einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter von der AS freeform GmbH abgesprochen.
2.3 Etwa zum Angebot gehörige Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, etc.) und darin oder im Angebot enthaltene technische Daten (Gewichtsangaben, Maßangaben etc.) sowie Bezugnahmen auf betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster (DIN-Normen etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen – falls keine ausdrückliche schriftliche Zusicherung erfolgte – keine zugesicherte Eigenschaft dar.
2.4 An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen behält sich die AS freeform GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung von der AS freeform GmbH dürfen diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von der AS freeform GmbH sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Allein maßgebend sind die im Angebot genannten €-Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Die Preise gelten ab Betriebsstätte AS freeform GmbH einschließlich etwa anfallender Verpackungskosten, Versandkosten und sonstige Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Banküberweisung und ohne jeden Abzug zu leisten. Eventuelle Banküberweisungskosten trägt der Auftraggeber.
3.3 Ergeben sich nach Auftragserteilung berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, haben die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen von der AS freeform GmbH gegen den Auftraggeber zur Folge. Darüber hinaus ist die AS freeform GmbH berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung
4.1 Der Auftraggeber kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind im kaufmännischen Verkehr sämtliche Zurückbehaltungsrechte - gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber der AS freeform GmbH ausgeschlossen.
4.2 Der Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zur Aufrechnung gegenüber der AS freeform GmbH berechtigt.
4.3 Die Rechte des Auftraggebers sind nur mit Zustimmung von der AS freeform GmbH abtretbar.
5. Verzug, Unmöglichkeit
5.1 Ist eine Frist für die Durchführung des Auftrages durch die AS freeform GmbH vereinbart, so beginnt diese mit Zugang der Auftragsbestätigung durch die AS freeform GmbH, nicht jedoch vor Eingang sämtlicher vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstigen Informationen.
5.2 Soweit die AS freeform GmbH durch besondere Umstände wie Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder sonstige Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der AS freeform GmbH liegen und die nachweislich erheblichen Einfluß auf die Erfüllung der Leistungspflicht von der AS freeform GmbH haben, an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert wird, verlängert sich die Frist für die Durchführung des Auftrages um den jeweiligen Zeitraum zwischen Entstehung und Behebung des Hindernisses. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von der AS freeform GmbH eintreten.
5.3 Hat die AS freeform GmbH die Nichteinhaltung der Frist für die Durchführung des Auftrages in nur leicht fahrlässiger Weise zu vertreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, entweder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 0,5% der vertraglichen Vergütung von der AS freeform GmbH je Woche, insgesamt höchstens 5% der vertraglichen Vergütung, zu verlangen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In gleicher Weise sind die Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 5% der vertraglichen Vergütungen von der AS freeform GmbH je Schadensfall begrenzt, wenn die AS freeform GmbH die geschuldete Leistung ganz oder teilweise unmöglich wird und die AS freeform GmbH dies in Folge nur leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
6. Gefahrübergang
6.1 Leistungs- und Vergütungsgefahr gehen spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem der Vertragsgegenstand bzw. Teillieferungen die einzelnen Teile des Vertragsgegenstandes die Betriebsstätte von der AS freeform GmbH verlassen, und zwar auch dann, wenn die AS freeform GmbH noch weiter Leistungen wie Anfuhr, Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen hat.
7. Gewährleistung
7.1 Im Hinblick darauf, daß additive gefertigte Kunststoffteile zum derzeitigen Stand der Technik nicht immer die Genauigkeit der konventionellen Fertigungsmethoden erreichen kann, kann die Mangelhaftigkeit eines von der AS freeform GmbH additive gefertigtes Kunststoffteil /Produkt wegen Nichteinhaltung verbindlicher Maß- oder Gewichtsvorgaben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn in erheblichen Umfang von dem abgewichen worden ist, was nach dem Stand der Technik der additive gefertigte Kunststoffteile / Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können.
7.2 Bei den auftragsgegenständlichen Produkten handelt es sich um Prototypen, die der Veranschaulichung und zu Versuchszwecken dienen, jedoch nicht – soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Zusicherung erfolgt – den an Serienprodukten zu stellenden qualitativen Anforderungen gerecht werden können.
7.3 Soweit die AS freeform GmbH im Rahmen der Auftragsdurchführung Daten, insbesondere 3D-Daten, dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, haftet die AS freeform GmbH für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nur dann, wenn dies von der AS freeform GmbH ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Darüber hinaus wird von der AS freeform GmbH keinerlei Haftung für einen Verlust oder eine Fehlerhaftigkeit von Daten übernommen, wenn der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit auf dem Austausch der Daten beruht. Die Beweislast dafür, dass der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht auf dem Datenaustausch beruht, obliegt dem Auftraggeber.
7.4 Soweit die AS freeform GmbH Daten/Programme in die elektronische Datenverarbeitung des Auftraggebers eingibt bzw. einsetzt oder in sonstiger Weise dem Auftraggeber Software zur Verfügung stellt, gewährleistet die AS freeform GmbH, daß die Daten/Programme/Software nicht mit Computerviren befallen sind, die mit den jeweils aktuellen handelsüblichen „Viren-Suchprogrammen“ gefunden werden können. Eine darüber hinausgehende Haftung wegen einer etwaigen Übertragung von Computerviren ist ausgeschlossen.
7.5 Erweist sich der von der AS freeform GmbH gelieferte Vertragsgegenstand als mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist die AS freeform GmbH verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz zu beschaffen oder nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bzw. der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag erklären oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
7.6 Fehlt dem von der AS freeform GmbH gelieferten Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Auftraggeber statt dem Rücktritt vom Vertrag oder der Herabsetzung der Vergütung auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall oder Maschinenschäden ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung sollte gerade vor dem eingetretenen Mangelfolgeschaden schützen oder die AS freeform GmbH trifft ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.7 Im kaufmännischen Verkehr ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Eingang unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel bis spätestens binnen 10 Tagen nach Eingang des Vertragsgegenstandes, nicht erkennbare Mängel bis spätestens 10 Werktagen nach ihrer Feststellung schriftlich bei der AS freeform GmbH anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zwischen der AS freeform GmbH und dem Auftraggeber individuell getroffenen Vereinbarungen nichts Abweichendes ergibt, ist eine Haftung von der AS freeform GmbH auf Schadenersatz in Form von Geld gegenüber seinem Auftraggeber auf einen Höchstbetrag von 5.000,00€ beschränkt, es sei denn, die AS freeform GmbH fällt ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von der AS freeform GmbH bis zur Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Abnahme des Liefergegenstandes bestehender Forderungen von der AS freeform GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.
9.2 Zu einer Weiterveräußerung des vorbehaltenen Liefergegenstandes sowie zu sonstigen Verfügungen über diesen ist der Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von der AS freeform GmbH berechtigt.
9.3 Erlischt das Vorbehaltseigentum von der AS freeform GmbH infolge Weiterveräußerung oder Verarbeitung, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle ihm daraus entstehenden Rechte, Ansprüche und Forderungen an die AS freeform GmbH ab.
9.4 Zugriffe Dritter auf den vorbehaltenen Liefergegenstand hat der Auftraggeber der AS freeform GmbH unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Interventionskosten trägt der Auftraggeber.
9.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die AS freeform GmbH nach vorheriger Mahnung zur Rücknahme des vorbehaltenen Liefergegenstandes berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
10. Kein Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat kein Widerrufsrecht, da die gefertigten Bauteile nach seiner Spezifikation gefertigt werden.
11. Bauteile die nicht gefertigt werden dürfen
11.1 Es ist dem Auftraggeber untersagt, Bauteile bei der AS freeform GmbH herstellen zu lassen, die gegen Rechte Dritter verstoßen, insbesondere gegen Urheber-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Patentrechte, oder gegen sonstige gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen.
11.2 Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen seine vertraglichen Pflichten, kann die AS freeform GmbH die Herstellung und Auslieferung des Bauteils ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig unterbrechen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
11.3 Die AS freeform GmbH ist darüber hinaus zu einer Unterbrechung berechtigt, wenn Dritte nachvollziehbar eine Rechtsverletzung durch Herstellung des Bauteils durch den Besteller darlegen oder wenn Anhaltspunkte für einen Verletzung der Pflichten des Bestellers gemäß Ziffer 11.1 vorliegen; es muss von der AS freeform GmbH nicht geprüft werden, inwieweit die geltend gemachte Rechtsverletzung begründet ist, sondern es obliegt dem Auftraggeber, sich rechtlich zu verteidigen, z.B. durch entsprechendes Vorgehen gegen den Dritten.
11.4 Die AS freeform GmbH wird den Besteller über eine Unterbrechung unverzüglich informieren und ihn zur Stellungnahme auffordern.
11.5 Der Auftraggeber wird die AS freeform GmbH von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den die AS freeform GmbH aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Auftraggeber gemäß Ziffer 11.1 geltend machen. Der Auftraggeber wird der AS freeform GmbH sämtliche dadurch entstandenen Schäden ersetzen.
12. Verschwiegenheit
Sowohl die AS freeform GmbH als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstens Stillschweigen zu wahren.
13. Schlußbestimmungen
13.1 Rechtsbeziehungen zwischen der AS freeform GmbH und in- wie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich österreichisches Recht.
13.2 Es gilt für dieses Vertragsverhältnis materielles österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen
13.3 Im Handelsverkehr wird als Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen Wolfsberg in Österreich vereinbart.
13.4 Weiterhin wird im Handelsverkehr als Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten Landesgericht Klagenfurt vereinbart.
13.5 Die erforderlichen Daten des Bestellers, insbesondere Name und Adresse, werden vom Auftragnehmer zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.
13.6 Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.